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   VGH Bayern, 11.01.2017 - 11 CE 16.2435   

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https://dejure.org/2017,746
VGH Bayern, 11.01.2017 - 11 CE 16.2435 (https://dejure.org/2017,746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2017 - 11 CE 16.2435 (https://dejure.org/2017,746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 11 CE 16.2435 (https://dejure.org/2017,746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 3 S. 4; FeV § 48 Abs. 4 Nr. 7; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, § 146 Abs. 4 S. 6
    Notwendigkeit einer erneuten Ortskundeprüfung nach dem Erlöschen einer früheren Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer erneuten Ortskundeprüfung nach dem Erlöschen einer früheren Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen

  • rewis.io

    Notwendigkeit einer erneuten Ortskundeprüfung nach dem Erlöschen einer früheren Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Beförderungspflicht; Fahrgastbeförderung; Ortskundeprüfung; einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit einer erneuten Ortskundeprüfung nach dem Erlöschen einer früheren Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 11 CE 15.1217

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2017 - 11 CE 16.2435
    Unabhängig davon, dass allein die beabsichtigte (zusätzliche) berufliche Tätigkeit des Antragstellers als Taxifahrer, die er ohne die begehrte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht ausüben kann, für die gebotene Dringlichkeit zum Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung nicht ausreicht (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 11 CE 15.1217 - juris Rn. 8 m. w. N.), ergibt sich aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen kein Anspruch des Antragstellers auf vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen unter Verzicht auf einen aktuellen Nachweis der Ortskunde.
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